Häufige Fragen zu ohneanwalt.ch

Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir auf dieser Seite zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, freuen wir uns über Ihre Anfrage via Kontaktformular.

Muss ich mich vor Gericht selbst vertreten?

Ja, das Konzept von ohneanwalt.ch sieht vor, dass sie von unseren Anwälten und Juristen im Hintergrund unterstützt werden. Wir schreiben für Sie beispielsweise eine Klage oder unterstützen sie dabei, eine Klage selbst zu verfassen und bereiten Sie auf eine allfällige Gerichtsverhandlung vor. Diese Form der Zusammenarbeit wirkt sich für den Kunden sehr kostensenkend aus.

Kann ohneanwalt.ch mir auch einen Anwalt zur Verfügung stellen, der mich vor Gericht vertritt?

Selbstverständlich kann Ihnen ohneanwalt.ch auch einen Anwalt zur Verfügung stellen, der Sie vor Gericht vertritt und mit dem Sie sich nicht nur online bzw. per Telefon, sondern auch persönlich treffen können. Allerdings ist diese klassische Form der Anwalt-Klient-Zusammenarbeit teurer als die Onlinebetreuung durch ohneanwalt.ch.

Darf man ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt führen?

Anfang 2011 wurde die Schweizerische Zivilprozessordnung eingeführt, welche für die gesamte Schweiz Gültigkeit hat. Die Vereinfachung der Zivilprozessordnung soll es insbesondere dem Laien ermöglichen, selbst und ohne anwaltliche Vertretung zu seinem Recht zu kommen. Sie haben also die Wahl, einen Prozess selber zu führen oder sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Vor Gericht besteht demnach kein Anwaltszwang! Bekanntlich arbeiten Anwälte aber nicht gratis. Bei einer Streitsumme von weniger als 10'000 CHF ist der Beizug eines Anwalts für das ganze Verfahren schlicht zu teuer. Denn selbst wenn Sie gewinnen, werden Ihnen in der Regel nicht sämtliche Anwaltskosten von der Gegenpartei ersetzt. Obwohl das Schweizerische Parlament durch die Einführung der neuen Zivilprozessordnung eine Vereinfachung der Verfahren und damit einhergehend den Bürgern ermöglichen wollte, sich selbst vor Gericht zu vertreten, wird von dieser Möglichkeit kaum oder nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht, zumal für die meisten Bürger die bestehende Rechtsordnung weiterhin zu kompliziert ist. Und genau diese Lücke wird von ohneanwalt.ch geschlossen. Ohneanwalt.ch ermöglicht es Ihnen, sich kostengünstig selbst zu vertreten.

Behandelt ohneanwalt.ch alle Rechtsgebiete?

Da wir mit einer Vielzahl von in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälten zusammenarbeiten, können wir nahezu alle Rechtsgebiete abdecken. Wenn Ihr rechtliches Anliegen keinem der aufgeführten Rechtsdienstleistungen zu Festpreisen entspricht, können Sie uns gerne eine Kostenlose Anfrage senden.

Weshalb können Sie Ihre Rechtsdienstleistungen zu so tiefen Preisen anbieten?

Ihre Mitwirkung an der Lösung Ihres Falles, die Zuteilung der Fälle an Spezialisten, der Verzicht auf Luxusbüros und der Einsatz innovativer Technologien senkt die Kosten erheblich.

Sind die Gerichtskosten im Preis einer Rechtsdienstleistung enthalten?

Nein, die Preisangaben beziehen sich auf die durch ohneanwalt.ch erbrachten Rechtsdienstleistungen. Allfällige Gerichtskosten müssen separat bezahlt werden.